Informationen zu Visa- und Einreisebestimmungen
Reisende mit einem europäischen Reisepass, können in den meisten Ländern Mittelamerikas und der Karibik bei der Ankunft ein Touristenvisum bekommen – ganz unkompliziert und ohne viel Papierkram. Trotzdem sollten die Einreisebestimmungen des Reiseziels vorher genau geprüft werden, um Komplikationen zu vermeiden. Es liegt in der Verantwortung jedes Reisenden selbst, die Einreisebestimmungen der Ziel- sowie möglicher Transitländer vor der Reise zu überprüfen und einzuhalten.
Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine, nützliche Hinweise zur Planung einer Reise und können sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Sie berücksichtigen die Regelungen für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige. Angehörige anderer Staaten wende sich bitte an das Außenministerium des Heimatlandes bzw. der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in Verbindung, um sich über die für sie geltenden Einreise- und Visumsbestimmungen zu informieren.
Wir können keine Haftung für kurzfristige Änderungen der Behörden und Problemen im Zusammenhang mit einem Visum oder den Einreisedokumenten übernehmen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen dieser Informationsseite, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen und haften nicht für Schäden oder Probleme, die durch fehlerhafte oder veraltete Informationen entstehen. Uns ist es nicht möglich, bei individuellen Visaanträgen oder Einreiseformalitäten zu unterstützen.
Wir empfehlen, stets und insbesondere kurz vor der Reise, die offiziellen Regierungsseiten sowie die Botschaft bzw. Konsulat des Ziellandes zu konsultieren, um die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen zu erhalten.
Darüber hinaus empfehlen wir, dass rechtzeitig sichergestellt wird, dass der Reisepass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über ausreichend freie Seiten verfügt sowie unbeschädigt ist. In manchen Ländern kann zudem ein Nachweis über die Weiter- oder Rückreise , eine Auslandsreisekrankenversicherung, ausreichend finanzielle Mittel und/oder die Adresse des ersten Hotels der Reise verlangt werden. Für bestimmte Nationalitäten können auch Visa- oder Einreisegebühren anfallen. Es empfiehlt sich außerdem, Kopien wichtiger Reisedokumente, getrennt von den Originaldokumenten, mitzuführen.
Für die Ein- und Ausreise mit minderjährigen gelten in vielen Fällen besondere Einreisebestimmungen, für die in manchen Ländern auch spezielle Dokumente (bspw. Geburtsurkunde) und beglaubigte Einverständniserklärungen benötigt werden. Eine rechtzeitige Prüfung der Bestimmungen sowie Vorbereitung und Beschaffung der notwendigen Unterlagen wird daher dringend empfohlen.
Die Außenministerien der jeweiligen Staaten stellen, beispielsweise, auf den folgenden Seiten laufend aktualisierte Reisehinweise und Informationen zu Einreisebestimmungen aller Länder inklusive Links zu den Behörden der Zielländer zur Verfügung:
Reise- und Sicherheitshinweise des deutschen Auswärigen Amtes
Reiseinformation des österreichischen Ministeriums für europäische und internationale Angelenheiten
Reiseinformation des schweizer Eidgenössischen Departementn für auswärtige Angelegenheiten
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Für touristische Aufenthalte deutscher/österreichisischer/schweizer Staatsbürger wird ein Touristenvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 180 Tagen bei Einreise nach Costa Rica ausgestellt. Allerdings wird die genaue Aufenthaltsdauer bei der Einreise durch die zuständigen Migrationsbehörden festgelegt.
Für die Einreise sollte sich der Reisepass in einem gutem Zustand befinden und mindestens noch einen Tag über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein. Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist eine längere Gültigkeit erforderlich ist, die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt, wird allerdings grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von mindestens noch einem halben Jahr mit sich zu führen.
Bei der Einreise nach Costa Rica kann die Vorlage von folgenden zusätzlichen Nachweisen verlangt werden:
Rückreise- oder Weiterreiseticket
ein Nachweis über die Unterkünfte während des Aufenthalts (unsere Reiseunterlagen sind hierfür ausreichend)
Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts (in Form von Barmitteln oder Kontoauszügen)
Bei der** Ausreise ist eine Steuer von ca. 7 USD** zu entrichten (zahlbar auch in der lokalen Währung Colones - CRC). Auf dem Luftweg ist diese meistens bereits im Ticketpreis inbegriffen. Auf dem Landweg muss diese an der Grenze persönlich entrichtet werden.
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Für eine touristische Reise nach Nicaragua benötigen deutsche/österreichische/schweizer Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für die Einreise ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass erforderlich.
Erforderliche Formalitäten:
Wichtig: Aufgrund möglicher Recherchen zu vergangenen Online-Aktivitäten und den beruflichen Hintergrund von Reisenden durch die nicaraguanischen Behörden wird empfohlen die Reise- und Sicherheitshinweise der heimischen Außenministerien zu diesem Thema vor Reisebuchung zu prüfen.
Für eine touristische Reise nach Panama benötigen deutsche/österreichische/schweizer Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Panama noch mindestens drei Monate gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten wird jedoch dringend empfohlen, da dies von den Einwanderungsbehörden manchmal verlangt wird.
Formalitäten bei der Ankunft:
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Für eine touristische Rundreise nach Mexiko besteht für deutsche/österreichische/schweizer Staatsangehörige keine Visumpflicht bei einem kurzfristigen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen. Die gewährte Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt und beruht auf den Angaben des Reisenden.
Die mexikanischen Migrationsbehörden empfehlen, folgende Unterlagen bei Einreise mitzuführen und unaufgefordert vorzulegen:
bei Einreise noch mindestens weitere sechs Monate gültiger Reisepass;
Nachweis der Unterkünfte, geplanten Touren und Reiseplan (unsere Reiseunterlagen sind hierfür ausreichend)
Rückflugtickets (entsprechend der angegebenen Aufenthaltsdauer)
Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts im Land
Gewöhnlicher Wohnort oder Herkunftsort
Angaben zum Beruf
In Mexiko-Stadt, Cancún und anderen größeren Flughafen können volljährige Reisende auch die automatisierten Grenzkontrollen (E-Gates) nutzen.
Bei Ausreise aus dem Bundesstaat Quintana Roo (über Land oder den Flughafen Cancun) ist eine Ausreisegebühr "Visitax" von ca. 15 EUR / 20 USD zu entrichten. Diese kann vorab online oder direkt am Flughafen bezahlt werden.
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Für eine touristische Rundreise nach Guatemala benötigen deutsche/österreichische/schweizer Staatsangehörige für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) kein Visum. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der ab dem Datum der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die genaue Aufenthaltsdauer wird bei der Ankunft von den guatemaltekischen Behörden festgelegt.
Es wird empfohlen, ein Rückflugticket oder ein Weiterflugticket in ein anderes Land bereitzuhalten, um die Einreisekontrolle zu erleichtern. Die Vorlage unserer Reiseunterlagen inklusive Rückflugticket sind hierfür auch ausreichend.
Darüber hinaus muss eine digitale Erklärung des Reisenden online vor Ein- und Ausreise abgegeben werden. Nach Ausfüllen des Formulars erhält man eine E-Mail mit eome, QR-Code. Es ist erforderlich, diesen auszudrucken oder als Screenshot auf dem mobilen Gerät abzuspeichern und bei Bedarf den Beamten vorzuzeigen.
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Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu 30 Tagen ist nicht erforderlich. Bei Ausreise wird eine Gebühr von derzeit ca. 19 USD erhoben.
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Bei Einreise muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Darüber hinaus muss ein gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für die Aufenthaltsdauer nachgeweisen werden. Die Bestätigung sollte auf Englisch oder Spanisch vorliegen.
Für die Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen wird außerdem ein Visum benötigt. Die Beantragung des Visums ist ausschließlich online über das Portal eVisaCuba möglich. Die früher übliche Touristenkarte wird hiermit ersetzt.
Bei unseren Rundreisen nach Kuba ist das elektronische Visum bereits inklusive. Mit den Reiseunterlagen erhalten unsere Reisenden eine elektronische Visanummer, mit der vor dem Check-In und frührestens sechs Tage vor Abreise eine Online-Erklärung mit Informationen zu Einreise und Zollangaben über das System D`Viajeros abzugeben ist.
Wichtig: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen.
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Reisende mit Flügen mit Transit (Zwischenlandung) in den USA oder Kanada benötigen eine kostenpflichtige, elektronische Reisegenehmigung, die vorab online beantragt werden muss.
Es wird empfohlen, sich vor der Reisebuchung beim heimischen Außenministerium sowie
und die Voraussetzungen und Kosten derselben zu informieren.